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Arzthaftungsrecht
Das geltende Arzthaftungsrecht ist kein statisches Recht. Vielmehr wird es insbesondere in der Rechtsprechung des BGH stetig verfeinert und an neue Herausforderungen angepasst. Wichtige Entscheidungen des BGH ergingen zu Abgrenzungsfragen, so etwa zur Abgrenzung der öffentlich-rechtlichen von der zivilrechtlichen Tätigkeit des sog. Durchgangsarztes, zur Abgrenzung von Diagnose- und Befunderhebungsfehler oder zur Abgrenzung von Primär- und Sekundärschaden. Fragen zur Eingriffsaufklärung wurden ...

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